1.Rücktritt und Nichtanreise
1.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
1.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
1.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 1.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
1.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 1.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen.
1.5. vom Buchungstag bis 61 Tage vor Anreise: 25 % des Mietpreises / 60 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises / 30 Tage vor Anreise 75 % des Mietpreises / 7 Tage vor Anreise 95 % der Mietpreises. Falls Sie durch gesetzliche Reiseeinschränkungen das Chalet / Ferienwohnung nicht beziehen dürfen, kann KOSTENLOS STORNIERT werden, alle bezahlten Leistungen werden Ihnen direkt per Überweisung zurück erstattet.
1.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.
1.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und muß im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vertragsschluss
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von ca. 30 % des Gesamtbetrages zu bezahlen, die innerhalb von 10 Tagen nach Buchung zu Überweisen ist (Zahlungsziel ist im Mietvertrag erwähnt). Nur mit der geleisteten Anzahlung ist die Ferienwohnung / Ferienhaus zu buchen, d.h. mit der geleisteten Anzahlung ist die Ferienwohnung / Ferienhaus verbindlich Gebucht.
Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Das Mietverhältnis BEGINNT und ENDET nach den Angaben im Mietvertag. Eine Verlegung der Reisedaten ist nur durch eine schriftliche Vertragsänderung möglich.
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ferienwohnung / Ferienhaus ist nicht gestattet. Das Ferienhaus / Ferienwohnung ist bis maximal 3 Personen zugelassen, ein Aufenthalt, Bewirtung oder ähnliches von Personen die nicht zum Mietverhältnis gehören ist nicht gestattet.
Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind folgende Nebenkosten enthalten:
Strom, Wasser, Heizung, Privatparkplatz, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung
Nicht einhalten: Ortskurtaxe
Bezahlung
Die Restzahlung abzüglich der Anzahlung, erfolgt spätestens beim Urlaubsantritt in Bar oder kann 7 Tage vor Anreise per Überweisung bezahlt werden. Bitte schreiben sie Ihren Namen in den Verwendungszweck
An-/Abreise
Das Ferienhaus / die Ferienwohnung stellen wir Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Falls Sie früher Anreisen möchten ist dies evtl. mit Absprache möglich. Am Abreisetag übergeben Sie ihr Ferienhaus / die Ferienwohnung bis spätestens 9:00 Uhr. Ein spätere Abreisezeit ist nicht möglich.
Erledigen Sie vor der Übergabe insbesondere folgende Arbeiten:
Die Räume sind "besenrein" zu Übergeben. Bitte Spülen sie das Geschirr. Ihren Abfall und Reststoffe können sie im Mülltonnenhäuschen trennen. Gegen Gebühr können wir gerne das auch für Sie erledigen.
Rücktritt durch den Gast
Durch schriftliche Erklärung uns gegenüber können Sie vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Ihre Verpflichtung zur Entrichtung des Beherbergungspreises bleibt grundsätzlich bestehen, wenn Sie von der Buchung zurücktreten oder die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen wir uns um eine anderweitige Belegung des Ferienhauses oder Ferienwohnung. Im Falle einer anderweitigen Belegung rechnen wir Ihnen diese an.
Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen bzw. verspäteter Ankunft stellen wir den vollen Mietpreis exkl. Kurtaxe in Rechnung.
Stornieren Sie eine Buchung, werden folgende Stornokosten erhoben:
vom Buchungstag bis 61 Tage vor Anreise: 25 % des Mietpreises / 60 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises / 30 Tage vor Anreise 75 % / 7 Tage vor Anreise 95 % des Mietpreises
Die angegebene prozentuale Anteil bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Vorzeitige Vertragsbeendigung
Beendigen Sie den Vertrages vorzeitig, bleibt unser Anspruch auf die volle Buchungssumme unberührt. Im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen wir uns jedoch um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung.
Kündigungsrecht
Sowohl Sie als auch wir können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Gast das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung müssen wir Ihnen eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder Sie Abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle können wir von Ihnen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Ein wichtiger Grund liegt für Sie insbesondere dann vor, wenn wir Ihnen nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Unterkunft gewähren.
Pflichten des Gastes
Wir bitten Sie, das Inventar- und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen sind Sie ersatzpflichtig, wenn diese von Ihnen oder Ihren Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Entstehen Folgeschäden durch die nicht rechtzeitige Anzeige, sind Sie für dieses ebenfalls ersatzpflichtig.
Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Öle, Binden und ähnliches dürfen nicht in Ausgussbecken und Toilette geworfen oder gegossen werden. Treten Verstopfungen wegen Nichtbeachtung in den Abwasserrohren auf, tragen Sie die Kosten der Instandsetzung. Die Türen und Fenster sind beim Verlassen der Ferienwohnung / Ferienhaus immer zu schließen. Sollte die Ferienwohnung / Ferienhaus zur Abreise stark verunreinigt (insbesondere Backofen u. Küche) sein erheben wir eine Endreinigungspauschale von 100,- €
Hausordnung
Ein für die Wohnung / Ferienhaus beschrifteter Stellplatz ist für Sie reserviert. Am Stellplatz, der Zufahrtsstraße und den umliegenden Parkmöglichkeiten gilt die StVO. Bitte befahren sie die Zufahrtsstraße Am Hanauer Stein immer im Schritttempo. In Schönau am Königssee herrscht eingeschränkter Winterdienst. Im Winter oder bei Frost ist immer mit Glatteis, besonders in den Zufahrten und Wegen zu rechnen. Haben sie deshalb immer geeignetes Schuhwerk an und achten Sie auf die Wintertauglichkeit Ihres Fahrzeuges.
Für die Handhabung und den Gebrauch von technischen Einrichtungen insbesondere TV mit Hebesystem, Grill, Stiefeltrockner, Infrarot-Sauna sowie alle Elektrogeräte sind die Bedienungsanleitungen und Hinweise zu beachten. Für Defekte, die auf fehlerhaften Gebrauch zurück zu führen sind, werden Ihnen die Reparaturkosten verrechnet. Besonders bei der Infrarot-Sauna ist ein Lüften nach Beendigung des Saunagangs zu beachten
Die Leiter zur "Murmeltierhöhle" darf nicht entfernt werden. Auf der Leiter ist Vorsicht zu waren, Kinder dürfen die Leiter wegen eventueller Unfallgefahr nicht alleine oder zum Spielen benutzen. Lassen sie Kinder nie unbeaufsichtigt, das Treppengitter am Eingang der Ferienwohnung Watzmann ist keine Absturzsicherung.
Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Störende Geräusche, wie lautes Tür werfen und Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Bitte stellen Sie bei Rundfunk- und Fernsehgeräten Zimmerlautstärke ein. Nachtruhe ist ab 22 Uhr. Das Rauchen in unseren Wohnungen ist nicht gestattet. Rauchen auf dem Balkon oder auf der Terrasse ist jedoch erlaubt. Beachten Sie das Kerzen, Gaslaternen, Heizstrahler und offenes Licht in der Wohnung / Chalet wegen Brandschutz nicht gestattet sind.
Haftung
Wir haften für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses / Ferienwohnung und verpflichten uns, die vertraglich vereinbarten Leistungen während der gesamten Mietzeit ordnungsgemäß zu erbringen.
Sollten Mängel am Ferienhaus / Ferienwohnung, dem Inventar etc. vorliegen, unterrichten Sie uns bitte unverzüglich über diese Mängel. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) sind sonst ausgeschlossen.
Vor Endreinigung bzw Übergabe des Ferienhauses / Ferienwohnung erfolgt eine augenscheinliche Abnahme. Beim Ferienhaus erhält der Gast wenn das Ferienhaus ohne Mängel übergeben wird die Anzahlung zurück. Sollte ein Schaden vorliegen (der höher als die Kaution ist), wird ein Schadensprorokoll und ein verpflichtende Kostenübernahme angefertigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür das vorsätzlich verschwiegene Mängel die später entdeckt werden eine Anzeige zur Folge haben.
Unsere Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits bzw. eines unserer Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung unsererseits von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen.
Wir haften darüber hinaus nicht in Fällen höherer Gewalt insbesondere nicht für Ihr Eigentum und Ihren Besitz (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Tierhaltung
Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden nicht erlaubt.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Laufen zuständig. Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Klagen unsererseits gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird unser Wohnsitz des als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.